Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


Haftbefehl
LG Bremen, JurBüro 2009, 551


es 2009, 551 551 - LG Bremen, Beschluß v. 10. 7. 2009 - 2 T 460/09 -
JurBüro 2009, 551


ZPO §§ 807, 900, 901

Zwangsvollstreckung / Eidesstattliche Versicherung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse / Verfahrensvoraussetzung / Haftbefehl / Schuldnerverzeichnis / Verweis auch für andere Gläubiger ergangene Haftbefehle
Zur Glaubhaftmachung der Aussichtslosigkeit eines Pfändungsversuchs - als Voraussetzung für ein Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - reicht es aus, wenn der Gläubiger eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegt, wonach gegen den Schuldner bereits in anderer Sache Haftbefehl ergangen war. (L.d.E.)

LG Bremen, Beschluß vom 10.7.2009 - 2 T 460/09 -

Aus den Gründen:
Die sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Die Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls i.S.d. § 901 ZPO zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung liegen vor. Der Haftbefehl ist auf Antrag des Gläubigers ergangen, nachdem der Schuldner seiner Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nicht nachgekommen ist. Der pauschale Vortrag des Schuldners, die Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen der ZPO nach den § 807 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 lägen nicht vor, steht dessen Verpflichtung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung nicht entgegen. Der Schuldner ist trotz ordnungsgemäßer Ladung zum Termin zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung am 24. 4. 2009 nicht erschienen. Der Gläubiger hat glaubhaft gemacht, daß ein (weiterer) Pfändungsversuch aussichtslos sein wird, indem er eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorgelegt hat, wonach gegen den Schuldner bereits in anderer Sache Haft angeordnet worden war. Einer weitergehenden Glaubhaftmachung der Aussichtslosigkeit der Pfändung bedurfte es nicht. Damit war der Beschwerde der Erfolg zu versagen.2009ze

Mitgeteilt von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bremen (www.bremer-inkasso.de)
Anmerkung:
So auch: LG Oldenburg, JurBüro 2004, 157; AG Lüdinghausen, JurBüro 2009, 158; AG Erkelenz, JurBüro 2008, 326; AG Bremerhaven, JurBüro 2006, 608; AG Verden, JurBüro 2006, 441; AG Oberhausen, JurBüro 2006, 46; AG Bremen, JurBüro 2004, 157; LG Magdeburg, JurBüro 1999, 104; AG Bochum, DGVZ 2000, 141; LG Braunschweig, Rpfleger 1998, 77; LG Fulda, JurBüro 1997, 608; LG Paderborn, JurBüro 1997, 441; LG Aschaffenburg, JurBüro 1997, 322; LG Kassel, JurBüro 1996, 46; OLG Oldenburg, InVo 1999, 155; LG Frankfurt/Main, JurBüro 1999, 213 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 807 Rn. 1.2009ze

Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bremen

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

AG Achim – 11 M 30/19

Zu den Gerichtsvollzieherkosten für die Vollstreckung aus dem Haftbefehl, wenn der Geschäftsführer einer nicht …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,7 / 5,0